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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.     Allgemeiner Teil
1.    Geltungsbereich

1.1.    Wir, die swodoc UG (nachfolgend auch „swodoc“), Sandrartstr. 6, 90419 Nürnberg, sind im Handelsregister                        des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 34173, Geschäftsführer: Florian Fiedler, eingetragen. Diese                                        Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nach Maßgabe dieser Ziffer 1 für alle Geschäftsbeziehungen zwischen und             Ihnen, soweit Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-           rechtliches Sondervermögen sind.

1.2.    Diese AGB gelten für Verträge zwischen swodoc und dem Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie           die Erbringung von Dienstleistungen. Sie gelten jedoch nicht, sofern der Vertrag über den Kauf und Erwerb von Ware                 über den von swodoc unter [www.swodoc.com] betriebenen Online-Shop zustande kommt. In diesem Falle gelten die              unter der genannten Internetadresse abrufbaren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Shop der swodoc              UG“.

1.3.    Soweit Sie von uns eine von uns entwickelte Software kaufen, finden ergänzend zum Allgemeinen Teil dieser AGB (vgl.             Ziffer I.) die nachstehend unter Ziffer II. geregelten „Besonderen Bedingungen von swodoc für den Verkauf von Software“           Anwendung. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Allgemeinen Teil dieser AGB und den genannten besonderen               Bedingungen haben Letztere Vorrang.

1.4.    Die AGB ergänzen die mit Ihnen abgeschlossenen Verträge und die dort getroffenen Vereinbarungen. Ihre von diesen               AGB abweichenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn und soweit wir diese ausdrücklich                         anerkennen. Dieses schriftliche Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis Ihrer soeben erwähnten                 Bedingungen die Lieferung unserer Ware an Sie vorbehaltlos vornehmen.

1.5.    Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und               die Lieferung von Ware mit demselben Kunden, ohne dass swodoc gegenüber dem Kunden in jedem Einzelfall wieder             auf die Geltung dieser AGB hinweisen muss. Änderungen der AGB wird swodoc dem Kunden unverzüglich mitteilen.

2.    Bestellung des Kunden, Vertragsschluss

2.1.    Die von Ihnen aufgegebene Bestellung der Ware gilt als verbindliches Vertragsangebot gegenüber uns. Wir sind                     berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang bei uns anzunehmen.

2.2.    Die Annahme Ihres Vertragsangebots durch uns kann schriftlich, per Textform (vgl. § 126 b BGB) oder durch Auslieferung           der Ware an Sie erfolgen.

3.    Lieferfrist, Lieferverzug

3.1.    Liefertermine und -fristen werden von uns bei Annahme Ihrer Bestellung angegeben bzw. individuell mit Ihnen vereinbart.

3.2.    Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind nicht einhalten kann                                 (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und Ihnen gleichzeitig die                           voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb dieser neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir               berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits von Ihnen erbrachte Gegenleistung wird in                   diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

3.3.    Für den Eintritt des Lieferverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den                   Kunden Voraussetzung für einen Lieferverzug von swodoc.

4.    Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

4.1.    Von uns angegebene Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Sie enthalten weder die Umsatzsteuer noch die                         Versandkosten. Soweit durch den Verkauf und die Lieferung von Waren Versandkosten, Zölle, Gebühren, Steuern oder               sonstige öffentliche Abgaben anfallen, haben Sie diese zu tragen.

4.2.    Der von Ihnen zu bezahlende Kaufpreis ist, sofern die jeweils gültigen Zahlungsbedingungen von swodoc keine anderen           Zahlungsbedingungen vorsehen oder aber die Parteien keine anderweitigen Zahlungsbedingungen vereinbart haben, bei           Abholung bzw. Lieferung der Ware sofort und ohne Abzug zur Zahlung an swodoc fällig.

4.3.    Wurde unsere Ware von Ihnen 30 Tage nach Waren- und Rechnungserhalt noch nicht bezahlt, tritt automatisch                         Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, von dem betreffenden                   Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die                               Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

5.    Lieferung, Gefahrübergang und Leistungsverzug

5.1.    Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager von swodoc. Dort befindet sich vorbehaltlich gegenteiliger zwingender                       gesetzlicher Vorschriften auch der Erfüllungsort.

5.2.    Auf Ihr Verlangen wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Die Versendung erfolgt               dann, soweit wir keine anderweitige Vereinbarung treffen, auf Ihre Kosten. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen               sind wir berechtigt, im Rahmen eines Versendungskaufs die Art der Versendung (insbesondere das Transportunternehmen,           den Versandweg sowie die Verpackung der Ware) selbst zu bestimmen.

5.3.    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den                 Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der             Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits Seite 2 von 4 mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den                     Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

5.4.    Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlust der von uns gelieferten               Ware geht mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf Sie über.

5.5.    Im Falle unseres Verzuges sind Sie nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns eine angemessene Nachfrist gesetzt               haben, mit dem Hinweis, dass Sie nach Ablauf der Frist zurücktreten und die Frist erfolglos abgelaufen ist.

6.    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

          Unser Kunde ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung oder Geltendmachung           von Zurückbehaltungsrechten berechtigt.

7.    Eigentumsvorbehalt

7.1.    Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschließlich                           Umsatzsteuer und Versandkosten) unser Eigentum.

7.2.    Der Kunde darf die gelieferte Vorbehaltsware im Geschäftsverkehr zu normalen Geschäftsbedingungen weiterveräußern,           solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf kein Abtretungsverbot vereinbaren und er hat unseren Eigentumsvorbehalt             weiterzugeben, so dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Eine Verpfändung,                                   Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist dem Kunden nicht gestattet.

7.3.    Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Wir           nehmen diese Abtretung an. Die Forderungen dienen zur Sicherung in Höhe des Betrages, der dem von swodoc in                   Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.

7.4.    Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit                   zulässigen Widerruf einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen                     Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der             Abtretung an uns zu unterrichten und uns zur Einziehung erforderliche Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.

7.5.    Sie sind nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig mit Rechten             Dritter zu belasten, soweit dies nicht durch § 354a HGB zulässig ist.

8.    Haftung für Mängel, Verjährungsfristen

8.1.    Sofern Sie Unternehmer sind (vgl. Ziff. 1.1), gelten für Ihre Warenuntersuchungs- und Mängelrügepflicht die folgenden               Regelungen: Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten                       nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel der Ware, so haben Sie uns hiervon                   schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche hiernach, Anzeige zu machen. Unabhängig             von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht haben Sie uns offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche ab Lieferung           ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Sofern Sie die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige versäumen, ist           unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

8.2.    Bei Mängeln unserer Leistung und der von uns gelieferten Gegenstände sind wir berechtigt nachzubessern oder neu zu             liefern (Nacherfüllung). Wir sind berechtigt, zwischen Mängelbeseitigung und Lieferung einer mangelfreien Sache zu                 wählen. Für etwaige Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gelten die Haftungsregelungen in nachstehender Ziffer             9.

8.3.    Garantien bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

8.4.    Die Gewährleistungsfrist für Waren außer Handelsware beträgt, sofern Sie Unternehmer (Ziff. 1.1) sind, 12 Monate ab             Lieferung. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie bei Schäden,             bei denen uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8.5.    Die Gewährleistungsfrist für Handelsware beträgt, sofern Sie Unternehmer (Ziff. 1.1) sind, sechs Monate ab Lieferung.               Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie bei Schäden, bei denen             uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

9.    Haftungsbeschränkungen

9.1.    Außer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir gegenüber Ihnen nur, wenn und soweit wir, unsere           gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Demgegenüber haften wir             bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für jedes schuldhafte Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder                           Erfüllungsgehilfen. „Wesentliche Pflichten“ in dem soeben genannten Sinn sind solche Pflichten, deren Erfüllung die                   ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des                           Vertragstextes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

9.2.    Unsere Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen                             Durchschnittsschaden, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe               Fahrlässigkeit zur Last.

9.3.    Für Schäden aus der Verzögerung der Leistung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Anderweitige Rechte           von Ihnen im Verzugsfall bleiben hiervon unberührt.

9.4.    Unsere Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Mehraufwand oder                           ausgebliebene Einsparungen, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder             Erfüllungsgehilfen von swodoc .

9.5.    Soweit Ihnen eine kostenlose Testlizenz zur Verfügung gestellt wurde, übernimmt swodoc keine Gewährleistung in Bezug            auf die Software. swodoc stellt für diese Testprodukte keinen Support zur Verfügung. Sie dürften die Testsoftware nicht                bearbeiten oder zur Umgehung benutzen.

9.6.    Haftungsausschlüsse und Beschränkungen nach dieser Ziffer 9 gelten nicht, sofern und soweit wir gegenüber Ihnen                   ausdrücklich eine Garantie abgegeben haben, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten                 Schäden zu schützen. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der                         Gesundheit sowie im Falle zwingender entgegenstehender gesetzlicher Regelungen, bspw. nach dem                                     Produkthaftungsgesetz.

10.   Datenschutz

10.1.  Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des                                   Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und vertraulich behandelt.

10.2.  Sie werden darauf hingewiesen, dass swodoc die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten                   erheben, speichern, verarbeiten und nutzen wird, soweit dies für unsere ordnungsgemäße Bestellabwicklung und                       Kundeninformation erforderlich ist.

10.3.  Der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken können Sie jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf           dem Postweg an swodoc UG, Sandrartstr. 6, 90419 Nürnberg, widersprechen. Dies gilt nicht für die zur                                Abwicklung Ihrer Bestellung notwendigen Daten.

11.   Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1.  Diese AGB, die hierin geregelte Vertragsbeziehung sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden                                   Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich dem der Bundesrepublik Deutschland unter           Ausschluss sowohl der abdingbaren Bestimmungen des internationalen Einheitsrechts als auch des UN-Kaufrechts.

11.2.  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus unter Einbeziehung dies AGB geschlossenen Vertragsverhältnisse ist der Sitz von             swodoc.

11.3.  Für Streitigkeiten aus Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen worden sind, ist das für swodoc                      zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

12.   Salvatorische Klausel

          Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, wird der Bestand der unter Einbeziehung dieser           AGB geschlossenen Verträge nicht berührt.

II.     Besondere Bedingungen von swodoc für den Verkauf von Software
1.    Geltungsbereich

          Für den Verkauf der von swodoc vertriebenen und selbst programmierten Software und den Abschluss eines                             entsprechenden „Softwarekaufvertrages“ gelten ergänzend zum Allgemeinen Teil der AGB (vgl. vorstehende Ziffer I.) und           nach näherer Maßgabe der Regelung in Ziffer I. 1.1 des Allgemeinen Teils des AGB die unter dieser Ziffer II. der AGB             geregelten „Besonderen Bedingungen von swodoc für den Verkauf von Software“.

2.    Softwarekauf, Update/Upgrade

2.1.    Gegenstand eines Softwarekaufvertrages zwischen swodoc und dem Kunden ist die dauerhafte Überlassung eines                   Computerprogramms im Objektcode („Vertragssoftware“) inklusive der zugehörigen Benutzerdokumentation gegen Entgelt           sowie die Einräumung der in Ziffer 3 beschriebenen Nutzungsrechte. Der Softwarekaufvertrag bezieht sich, soweit nicht             Gegenteiliges vereinbart wird, auf denjenigen Versionsstand der Vertragssoftware, der zum Zeitpunkt der Lieferung bei               swodo  verfügbar ist.

2.2.    Soweit der Kunde beim Abschluss des Softwarekaufvertrages einen von swodoc angebotenen Update-Service gewählt              hat, ist der Kunde hiernach berechtigt, diejenigen Updates der Vertragssoftware mit den in Ziffer 3 beschriebenen                     Nutzungsrechte zu beziehen, die swodoc während der Laufzeit des gewählten Update-Services für deren Kunden zur                Nutzung zur Verfügung stellt. Dessen ungeachtet steht es im alleinigen Ermessen von swodoc, darüber zu entscheiden,               ob und in welchem Umfang swodoc solche Updates zur Verfügung stellen möchte. „Update“ in dem soeben genannten             Sinne bezieht sich auf eine aktuellere Variante der Version der Vertragssoftware.

2.3.    Soweit der Kunde beim Abschluss des Softwarekaufvertrages einen von swodoc angebotenen Upgrade-Service gewählt            hat, ist der Kunde hiernach berechtigt, innerhalb des von ihm gewählten Zeitraums der Laufzeit des Upgrade-Services                 einmalig eine neue Version der Vertragssoftware zu im Vergleich zum erstmaligen Kauf vergünstigten Konditionen mit den           in Ziffer 3 beschriebenen Nutzungsrechte zu erwerben. Eine Verpflichtung von swodoc, die Vertragssoftware in eine neue           Version weiterzuentwickeln besteht jedoch auch in diesem Falle nicht.

3.    Rechteeinräumung

3.1.    Der Kunde erhält auf der Grundlage eines Softwarekaufvertrages ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht           zur Nutzung der Vertragssoftware. Die Nutzung der Vertragssoftware, für die nach den jeweiligen Produktinformationen             von swodoc keine besonderen Lizenzen für eine Mehrfachnutzung erhältlich sind, ist auf einen Computer beschränkt. Zu            diesem Zweck kann der Kunde jeden verfügbaren Computer nutzen, der die Systemanforderungen erfüllt und für den die           Lizenz erteilt wurde. Sollten der Kunde den Computer wechseln, muss die Software vor ihrer Neuinstallation auf einem               anderen Computer von dem Computer, auf dem sie zuvor installiert war, entfernt werden. Für Software, deren                           Produktinformationen besondere Lizenzen für eine Mehrfachnutzung vorsehen, ist die Mehrfachnutzung nur in dem                     Umfang zulässig, in dem der Kunde die entsprechende Art oder Anzahl von Lizenzen erworben und von swodoc                      erhalten hat.

3.2.    Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den                       bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene                           Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich                 wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B.             im Wege des „Application Service Providing“ oder als „Software as a Service“.

3.3.    Der Kunde ist berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies notwendig ist, um die           Interoperabilität der Vertragssoftware mit anderen Programmen herzustellen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung,           dass der Verkäufer dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener               Frist zugänglich gemacht hat.

4.    Pflichten des Kunden

          Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hardware- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen                       Verantwortung des Kunden. Entsprechende gilt für regelmäßige Datensicherungen in den EDV-Systemen des Kunden.

5.    Lieferung, Gefahrübergang

5.1.    Beim Kauf von Software überlässt swodoc dem Kunden ein Exemplar der Vertragssoftware auf CD-Rom sowie eine                   gedruckte Version der zugehörigen Benutzerdokumentation. Erfolgt die Lieferung im Wege des Downloads, so stellt der             Verkäufer dem Kunden die Vertragssoftware sowie die Benutzerdokumentation auf seiner Homepage [www.swodoc.com]           zum Download bereit.

5.2.    Soweit die Lieferung der Vertragssoftware per Download erfolgt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der                 zufälligen Verschlechterung der Software zu demjenigen Zeitpunkt von swodoc auf den Kunden über, zu dem diese die             Schnittstelle zwischen dem Netzwerk von swodoc und dem öffentlichen Internet passiert.

6.    Verbot der Entfernung von der Programmidentifikation dienenden Merkmalen

          Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der               Vertragssoftware entfernt oder verändert werden.

7.    Ergänzung zur Sachmängelhaftung

7.1.    Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entspricht die Vertragssoftware dem aktuellen Stand der Technik zu           demjenigen Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Version der Vertragssoftware freigegeben wurde, und stimmt mit den jeweils           von swodoc zur Verfügung gestellten Produktinformationen und -spezifikationen überein, einschließlich der Informationen             in den Benutzerhandbüchern. swodoc gewährleistet nicht, dass die Software nach diesem Vertrag für Zwecke geeignet             ist, die über die Erfüllung der Vertragspflichten von swodoc hinausgehen.

7.2.    Sie werden darauf hingewiesen, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Gewissenhaftigkeit und               Sorgfalt Programmfehler nicht mit 100%iger Sicherheit ausschließen lassen.

7.3.    Eine Funktionsbeeinträchtigung der Vertragssoftware, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen,                             Fehlbedienung oder Ähnlichem resultiert, stellt keinen Sachmangel dar.

8.    Softwarepflege

          Besteht zwischen den Parteien ein Pflegevertrag, richtet sich die Beseitigungsfrist für Mängel der Vertragssoftware nach               den in diesem Pflegevertrag vorgesehenen Zeiten. Ohne den Abschluss eines solchen Softwarepflegevertrages ist                     swodoc nicht zu einer Pflege der Vertragssoftware verpflichtet.

9.    Sicherungsmaßnahmen, Audit-Recht

9.1.    Der Kunde wird die Vertragssoftware sowie gegebenenfalls die Zugangsdaten für den Onlinezugriff durch geeignete                 Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern. Insbesondere sind sämtliche Kopien der Vertragssoftware                 sowie die Zugangsdaten an einem geschützten Ort zu verwahren.

9.2.    Der Kunde wird es dem Verkäufer auf dessen Verlangen ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz der                                 Vertragssoftware zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde das Programm qualitativ und quantitativ im                     Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Kunde dem Verkäufer Auskunft erteilen, Einsicht in                   relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und                               Softwareumgebung ermöglichen. Der Verkäufer darf die Prüfung in den Räumen des Kunden zu dessen regelmäßigen                 Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. Der Verkäufer wird             darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch seine Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird.

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Stand: 01. Januar 2018

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